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Unter Behandlungspflege fallen alle Leistungen die von den Krankenkassen finanziert werden.

Um die Leistungen erhalten zu können, muss der Arzt eine Verodnung für häusliche Krankenpflege ausstellen. Die Verordnung wird an die Kasse geschickt mit der Bitte um Kostenübernahme.

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, bewilligt die Kasse die Kostenübernahme und wir dürfen die Leistung erbringen und abrechenen.

Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Blutzucker messen und Insulin spritzen
  • verabreichen von subcutanen und intramuskulären Spritzen
  • Richten der Medikamente und verabreichen oder überwachen der Medikamenteneinnahme
  • professionelle Wundversorgung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Katheter legen
  • uvm.