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Behandlungspflege nach SGB V

 

Verordnungsfähige Leistungen werden vom jeweiligen Hausarzt verschrieben, z.B.:

  • An- und Ausziehen v. Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
  • professionelle Wundversorgung
  • Medikamente verabreichen/richten
  • Blutzucker messen
  • Insuline spritzen
  • Stomaversorgung
  • Katheter legen zur Urinableitung

    Pflegeleistungen nach SGB XI

     

    Körperpflege

    hier entsteht neuer Inhalt…

    Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125.-€/Monat)

    Kann jede/r Versicherte abrufen sofern er in einem Pflegegrad eingestuft wurde. Folgende Leistungen können gebucht werden:

    Betreuung oder Demenzbetreuung
    Hauswirtschaft

    Unsere Betreuungskräfte begleiten und unterstützen Sie in Ihrer häuslichen Umgebung bei der Bewältigung Ihres Alltags (z.B. gemeinsam kochen, backen, einkaufen uvm.)

    Der Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI)

    Wer eingestuft ist und Geldleistungen erhält, ist verpflichtet regelmäßig einen anerkannten Pflegedienst zur Beratung zu bestellen.

    – Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
    – Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich