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Behandlungspflege nach SGB V

Verordnungsfähige Leistungen werden vom jeweiligen Hausarzt verschrieben, z.B.:

  • An- und Ausziehen v. Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
  • professionelle Wundversorgung
  • Medikamente verabreichen/richten
  • Blutzucker messen
  • Insuline spritzen
  • Stomaversorgung
  • Katheter legen zur Urinableitung

Pflege nach SGB XI (Körperpflege)

Neu seit 2017: 5 Pflegegrade (Klick für Details)

Pflegestärkungsgesetz

Preisliste (verlinkt?)


Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125.-€/Monat)
Kann jeder Versicherte abrufen sofern er in einem Pflegegrad eingestuft wurde. Folgende Leistungen können gebucht werden:

  • Betreuung oder Demenzbetreuung
  • Hauswirtschaft

Unsere Betreuungskräfte begleiten und unterstützen Sie in Ihrer häuslichen Umgebung bei der Bewältigung Ihres Alltags (z.B. gemeinsam kochen, backen, einkaufen uvm.)

  • der Beratungseinsatz (§37.3 SGB XI)

Personen, die eine Pflegestufe haben sind verpflichtet 2 – 4 mal jährlich einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft zu bestellen.

Unsere Pflegefachkräfte besuchen Sie in ihrer häuslichen Umgebung, beraten Sie zu allen Fragen rund um die Pflege und geben bei Bedarf pflegerische Tipps oder bieten den pflegenden Angehörigen Leistungen zu Ihrer Entlastung an.

  • Pflegegrad 2 und 3: wird halbjährlich durchgeführt
  • Pflegegrad 4 und 5: wird vierteljährlich durchgeführt